# Source Policy und Feed-Vorschlaege ## Grundsatz Es werden nur Quellen genutzt, deren Nutzungsbedingungen die geplante Nutzung erlauben oder fuer die eine explizite Genehmigung vorliegt. ## Pflichtdaten pro Quelle - Quellname - Feed-URL - Originalartikel-URL - Autor/Herausgeber (wenn vorhanden) - Lizenz/Nutzungsgrundlage - Einschraenkungen (kommerziell, Bearbeitung, Bildrechte, Archivierung) - Datum der letzten Pruefung - Link auf Nutzungsbedingungen ## Einstufung (Ampel) - Gruen: Nutzung fuer geplantes Modell klar erlaubt - Gelb: teilklar/mit Einschraenkungen, manuelle Pruefung erforderlich - Rot: fuer das Modell nicht geeignet ohne Zusatzvertrag ## Verbindliche Regeln - Keine neue Quelle ohne Eintrag im Source-Register - Kein automatischer Publish bei Gelb/Rot - Bilder separat pruefen (Textrecht != Bildrecht) - Quartalsweiser Re-Check der Terms ## Ersteinschaetzung (Stand: 16.02.2026) ### Rot 1. Reuters / Thomson Reuters - Grund: Inhalte sind urheberrechtlich geschuetzt; Reproduktion/Verteilung laut Terms nur mit vorheriger Zustimmung. - Folge: Nur mit explizitem Vertrag/Lizenz. - Referenz: - https://www.thomsonreuters.com/en/terms-of-use 2. tagesschau.de RSS - Grund: Inhalte nur privat/nicht-kommerziell; Veroeffentlichung grundsaetzlich nicht erlaubt (ausser explizit CC-lizenziert). - Folge: Nicht fuer das geplante Modell geeignet. - Referenz: - https://www.tagesschau.de/infoservices/rssfeeds ### Gelb 1. Presseportal / ots - Grund: Redaktionelle Nutzung grundsaetzlich moeglich, aber Verantwortung liegt beim Verwender; darueber hinausgehende Geschaeftsnutzung nur mit Genehmigung. - Folge: Nur mit strikter Einzelpruefung pro Meldung (insb. Bild-/Drittrechte). - Referenz: - https://www.presseportal.de/nutzungsbedingungen - https://www.presseportal.de/feeds/ 2. Bundesbehoerden-RSS ohne explizite freie Weiterverwendungs-Lizenz - Grund: RSS wird bereitgestellt, aber nicht immer als offene Lizenz zur kommerziellen Nachnutzung formuliert. - Folge: Je Behoerde einzeln pruefen und dokumentieren. - Beispiele: - https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Service/rss_base.html - https://bmas.bund.de/EN/Services/RSS/rss.html ### Gruen (mit korrekter Attribution) 1. GovData / Open-Data-Portale mit `dl-de/by-2-0`, `dl-de/zero-2-0`, `CC BY 4.0` oder `CC0` - Grund: Diese Lizenzen erlauben grundsaetzlich auch kommerzielle Weiterverwendung (je nach Lizenzbedingungen). - Folge: Sehr gut fuer stabile Automatisierung geeignet. - Referenz: - https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 - https://data.gov.de/informationen/lizenzen - https://www.dcat-ap.de/def/licenses/dl-zero-de/2.0 2. EU-Quellen mit expliziter `CC BY 4.0` Wiederverwendungsregel - Grund: EU-Inhalte sind haeufig unter CC BY 4.0 wiederverwendbar, sofern nicht anders gekennzeichnet. - Folge: Geeignet, wenn Drittinhalte ausgenommen werden. - Referenz: - https://commission.europa.eu/legal-notice_en - https://eur-lex.europa.eu/content/help/content/legal-notice/legal-notice.html ## Quelle im Register freischalten (Definition of Done) - Terms-Link hinterlegt - Lizenzklasse (Gruen/Gelb/Rot) gesetzt - Pflicht-Attribution dokumentiert - Bildrechtsregel dokumentiert - Letzte Pruefung und Verantwortlicher gepflegt ## Hinweis Keine Rechtsberatung. Bei unklaren oder wirtschaftlich kritischen Quellen ist eine juristische Prüfung sinnvoll.