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Source Policy und Feed-Vorschlaege
Grundsatz
Es werden nur Quellen genutzt, deren Nutzungsbedingungen die geplante Nutzung erlauben oder fuer die eine explizite Genehmigung vorliegt.
Pflichtdaten pro Quelle
- Quellname
- Feed-URL
- Originalartikel-URL
- Autor/Herausgeber (wenn vorhanden)
- Lizenz/Nutzungsgrundlage
- Einschraenkungen (kommerziell, Bearbeitung, Bildrechte, Archivierung)
- Datum der letzten Pruefung
- Link auf Nutzungsbedingungen
Einstufung (Ampel)
- Gruen: Nutzung fuer geplantes Modell klar erlaubt
- Gelb: teilklar/mit Einschraenkungen, manuelle Pruefung erforderlich
- Rot: fuer das Modell nicht geeignet ohne Zusatzvertrag
Verbindliche Regeln
- Keine neue Quelle ohne Eintrag im Source-Register
- Kein automatischer Publish bei Gelb/Rot
- Bilder separat pruefen (Textrecht != Bildrecht)
- Quartalsweiser Re-Check der Terms
Ersteinschaetzung (Stand: 16.02.2026)
Rot
- Reuters / Thomson Reuters
- Grund: Inhalte sind urheberrechtlich geschuetzt; Reproduktion/Verteilung laut Terms nur mit vorheriger Zustimmung.
- Folge: Nur mit explizitem Vertrag/Lizenz.
- Referenz:
- tagesschau.de RSS
- Grund: Inhalte nur privat/nicht-kommerziell; Veroeffentlichung grundsaetzlich nicht erlaubt (ausser explizit CC-lizenziert).
- Folge: Nicht fuer das geplante Modell geeignet.
- Referenz:
Gelb
- Presseportal / ots
- Grund: Redaktionelle Nutzung grundsaetzlich moeglich, aber Verantwortung liegt beim Verwender; darueber hinausgehende Geschaeftsnutzung nur mit Genehmigung.
- Folge: Nur mit strikter Einzelpruefung pro Meldung (insb. Bild-/Drittrechte).
- Referenz:
- Bundesbehoerden-RSS ohne explizite freie Weiterverwendungs-Lizenz
- Grund: RSS wird bereitgestellt, aber nicht immer als offene Lizenz zur kommerziellen Nachnutzung formuliert.
- Folge: Je Behoerde einzeln pruefen und dokumentieren.
- Beispiele:
Gruen (mit korrekter Attribution)
- GovData / Open-Data-Portale mit
dl-de/by-2-0,dl-de/zero-2-0,CC BY 4.0oderCC0
- Grund: Diese Lizenzen erlauben grundsaetzlich auch kommerzielle Weiterverwendung (je nach Lizenzbedingungen).
- Folge: Sehr gut fuer stabile Automatisierung geeignet.
- Referenz:
- EU-Quellen mit expliziter
CC BY 4.0Wiederverwendungsregel
- Grund: EU-Inhalte sind haeufig unter CC BY 4.0 wiederverwendbar, sofern nicht anders gekennzeichnet.
- Folge: Geeignet, wenn Drittinhalte ausgenommen werden.
- Referenz:
Quelle im Register freischalten (Definition of Done)
- Terms-Link hinterlegt
- Lizenzklasse (Gruen/Gelb/Rot) gesetzt
- Pflicht-Attribution dokumentiert
- Bildrechtsregel dokumentiert
- Letzte Pruefung und Verantwortlicher gepflegt
Hinweis
Keine Rechtsberatung. Bei unklaren oder wirtschaftlich kritischen Quellen ist eine juristische Prüfung sinnvoll.